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Huminöse Gartenerde (unbelastet)

Gartenerde Aushub Kl. I (unbelastet)

Verwertbar unbelastet Z0

Gartenerde Aushub Kl. II (unbelastet)

Verunreinigt mit Störstoffen wie z.B. Beton/Ziegel/Plastik/Wurzeln nicht verwertbar Z0.

Betonaufbruch und Bauschutt (unbelastet)

Bau-Reststoffe werden als Bauschutt bezeichnet und sind ein aus rein mineralischen Materialien bestehendes Abfallgemisch, das bei Baumaßnahmen wie Neubau, Ausbau, Sanierung oder Abriss entsteht.

Bauschutt Klasse I

Verwertbar / unbelastet
Betonteile ohne Bewehrungsstahl, Pflastersteine, Natur- und Bruchsteine,
ohne jegliche Verunreinigung und Störstoffe.

Bauschutt  Klasse II (Beton armiert mit Stahl)

Aufbereitungsfähiger Bauschutt ohne Störstoffe (z.B. Papier, Holz, Kunststoff o.ä.), ohne Feinanteile (z.B. bindiges Erdmaterial) und ohne nicht aufbereitbarem Bauschutt (z.B. Gips- und Putzreste, Steine oder Platten mit Bims- oder Schlackenanteilen, Gasbetonsteine und ähnliche Leichtbaustoffe), Asphalt und bituminöser Straßenaufbruch.

Bauschutt Klasse III

Wie Klasse I oder II mit einem Anteil an unbelasteten Feinmaterialien oder nicht aufbereitungsfähigem, mineralischem Bauschutt von max. 30%.

Bauschutt Klasse IV

Wie Klasse I oder II mit einem Anteil an unbelasteten Feinmaterialien oder nicht aufbereitungsfähigem, mineralischem Bauschutt von max. 50%

Bauschutt Klasse V 

Wie Klasse I oder II mit einem Anteil an unbelasteten Feinmaterialien oder nicht aufbereitungsfähigem, mineralischem Bauschutt von max. 75%

Grünschnitt / Wurzeln / Grünschnittgemisch / Wurzelstock

Als Grünschnitt werden frisch geschnittene, wenig oder nicht verholzte Pflanzenreste bezeichnet, wie sie vielfach als Abfall beim Mähen oder beim Schnitt in der Garten-, Landschafts-, Straßenrand- und Waldpflege anfallen. Die Spanne der Pflanzen reicht von Gräsern und Kräuter über Grünsträucher bis hin zu Grünholz wie Astwerk mit einem hohen Anteil an Blättern.

NICHT angenommen werden folgende Materialien:

Teergebundene Baustoffe, asbesthaltige Abfälle, schadstoffbelasteter, mineralischer Bauschutt (wie Industrieabbrüche), Isolierstoffe, Holz, lehmiges und bindiges Erdmaterial. Abbruchmaterial von Industrie– oder Gewerbebetrieben ist nur nach Zustimmung durch das staatl. Gewerbeaufsichtsamt zugelassen.

Größere Mengen (Annahme / Abholung) auf Anfrage.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein schriftliches Angebot und / oder senden Ihnen unsere Preisliste.
Verbindliche Preisvereinbarungen bedürfen der Schriftform.